Baugutachter Schönaich

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. Ing. (Architekt) Andreas Statz Schönaich
Dipl. Ing. (Architekt)

Andreas Statz

Bausachverständiger und Baugutachter

Cheruskerstr. 21
71101 Schönaich
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur Architekt
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Hochschulzertifikat (HTWG Konstanz, IFBAU Stuttgart)
  • Eingetragen in die Sachverständigenfachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg
  • "Radonfachperson" (Radonsicheres bauen) Bauakademie Sachsen
  • Sachkundigen für Schimmelsanierung (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schönaich steht Ihnen Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönaich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönaich kommen bzw. sich nicht in Schönaich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Schönaich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Schönaich bei Stuttgart befindet sich in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen.
Schönaich hat rund 10.000 Einwohner und bietet viel Grünfläche. Die Gemeinde wird aus dem gleichnamigen Dorf Schönaich, das Gehöft Roter Berg und die Häuser Happach, Kirchklinge, Pfefferburg, Rauhmühle, Speidelsmühle, Sulzbach, Wolfenmühle sowie aus der Ortschaft Weihdorf gebildet.
Die Stadt Böblingen ist von Schönaich ca. 3km und Sindelfingen ca. 9km entfernt. In Böblingen leben rund 50.000 Einwohner. Die Einwohnerzahl Sindelfingens liegt bei rund 63.000. Die beiden Städte bilden das Mittelzentrum innerhalb der Region Stuttgart. Zum Mittelbereich Böblingen und Sindelfingen zählen ebenso die Gemeinden:  Aidlingen, Altdorf, Ehningen, Gärtringen, Grafenau, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Magstadt, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch.
In den Jahren von 1922 bis 1959 war Schönaich durch die Bahnstrecke First-Schönaich an das Eisenbahnnetz angebunden. Seit 1959 übernehmen Regionalbusse diese Aufgabe.

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