Sachverständiger Schönaich

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl. Ing. (Architekt) Andreas Statz Schönaich
Dipl. Ing. (Architekt)

Andreas Statz

Bausachverständiger und Baugutachter

Cheruskerstr. 21
71101 Schönaich
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Diplom-Ingenieur Architekt
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit Hochschulzertifikat (HTWG Konstanz, IFBAU Stuttgart)
  • Eingetragen in die Sachverständigenfachliste der Architektenkammer Baden-Württemberg
  • "Radonfachperson" (Radonsicheres bauen) Bauakademie Sachsen
  • Sachkundigen für Schimmelsanierung (TÜV)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Schönaich steht Ihnen Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl. Ing. (Architekt) Herr Andreas Statz kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Schönaich, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Schönaich kommen bzw. sich nicht in Schönaich auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Schönaich - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Gemeinde Schönaich bei Stuttgart befindet sich in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen.
Schönaich hat rund 10.000 Einwohner und bietet viel Grünfläche. Die Gemeinde wird aus dem gleichnamigen Dorf Schönaich, das Gehöft Roter Berg und die Häuser Happach, Kirchklinge, Pfefferburg, Rauhmühle, Speidelsmühle, Sulzbach, Wolfenmühle sowie aus der Ortschaft Weihdorf gebildet.
Die Stadt Böblingen ist von Schönaich ca. 3km und Sindelfingen ca. 9km entfernt. In Böblingen leben rund 50.000 Einwohner. Die Einwohnerzahl Sindelfingens liegt bei rund 63.000. Die beiden Städte bilden das Mittelzentrum innerhalb der Region Stuttgart. Zum Mittelbereich Böblingen und Sindelfingen zählen ebenso die Gemeinden:  Aidlingen, Altdorf, Ehningen, Gärtringen, Grafenau, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Magstadt, Schönaich, Steinenbronn, Waldenbuch und Weil im Schönbuch.
In den Jahren von 1922 bis 1959 war Schönaich durch die Bahnstrecke First-Schönaich an das Eisenbahnnetz angebunden. Seit 1959 übernehmen Regionalbusse diese Aufgabe.

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